Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand der AVRB

  • 1.1 Die folgenden AVRB (Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen), nachfolgend AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) genannt, regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und der Albentic Travel GmbH, nachfolgend Albentic Travel genannt, aus Neuhausen am Rheinfall in der Schweiz.
  • 1.2 Es ist zu unterscheiden, ob die Leistungserbringung durch Albentic Travel erfolgt oder eine Vermittlung von Reisen und Dienstleistungen stattfindet. In diesem Fall sind die vorliegenden AGB massgebend. Dies gilt auch, wenn das Reisebüro eine Reise im Sinne von Ziffer 1.3 vermittelt, aber zusätzliche Leistungen in eigenem Namen anbietet.
  • 1.3 Vermittelt Albentic Travel nur Leistungen anderer Anbieter wie Tagesausflüge oder Outdooraktivitäten gelten die AVRB dieser Anbieter. Albentic Travel ist in diesem Fall nicht direkte Vertragspartei und übernimmt nur eine Vermittlungsaufgabe.

2. Abschluss eines verbindlichen Vertrags

  • 2.1 Mit dem Abschluss des Kaufprozesses auf der Buchungsplattform www.throughalbania.com entsteht ein rechtlich bindender Vertrag.Der Kaufprozess endet mit dem Erhalt der Reisebestätigung per E-Mail. Die Prüfung auf den Erhalt dieser Bestätigungsmail seitens Albentic Travel unterliegt der Sorgfaltspflicht des Kunden.
  • 2.2 Der Kunde muss bei nicht-Erhalt einer Buchungsbestätigung Albentic Travel schriftlich oder mündlich innerhalb von drei (3) Werktagen kontaktieren.
  • 2.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Reisebeschreibung aufmerksam zu prüfen und es empfiehlt sich, bei Unklarheiten Albentic Travel kontaktieren. Es unterliegt der Sorgfaltspflicht des Kunden, die benötigten Fähigkeiten und die erforderte gesundheitliche Voraussetzung mitzubringen. Das Nichteinhalten dieser Anforderungen kann zur vollständigen Untersagung der Reise führen. Weitere Details finden Sie unter Punkt 5.3.
  • 2.4 Anspruch auf Reiseplanänderungen nach der Buchung oder Vertragsannahme bei individuellen Anfragen sind in jedem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Zahlungsmöglichkeiten, Zahlungsbedingungen undGebühren

  • 3.1 Die Preise beinhalten individuelle Leistungsinhalte und die detaillierten Leistungsinhalte sind den einzelnen Reisen und Aktivitäten zu entnehmen.
  • 3.2 Die Preise werden auf der Buchungsplattform nur in EUR (Euro) angegeben.
  • 3.3 Für alle Reisen und Aktivitäten sind die ersichtlichen Preise in EUR (Euro) als Preis pro Person und Reise definiert.
  • 3.4 Die Preise beinhalten keine Umrechnungs- oder Währungsdifferenzkosten Ihres individuellen Zahlungsanbieters/ Bank. Mögliche Differenzen und Zahlungsgebühren werden vom Kunden getragen und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
  • 3.5 Die gesamte Summe des Warenkorbs wird bei Buchungsabschluss fällig.
  • 3.6 Preiserhöhungen siehe Punkt 5.1 und Einzelzimmerzuschläge siehe Punkt 4.5 können nur über Banküberweisungen beglichen werden.

4. Durchführung, Mindestteilnehmeranzahl, Verspätungen und Einzelzimmerzuschlag

  • 4.1 Sofern nicht explizit darauf hingewiesen, gelten keine Mindestteilnehmerzahlen.
  • 4.2 Die Anzahl Teilnehmer haben keinen Einfluss auf den Leistungsinhalt.
  • 4.3 Sollten sich Reisende aus individuellen Gründen verspäten und nicht wie abgemacht termingerecht abholbereit sein, muss eine Kontaktaufnahme über einen Anruf erfolgen. Falls möglich, wird die Abreisezeit durch Umplanungen angepasst. Im Falle, dass eine Umplanung nicht möglich ist, wird die Reisegruppe den ursprünglichen Reiseplan beibehalten. In diesem Fall ist der Kunde selbstständig für den Anschluss an die Reisegruppe verantwortlich. Die Mehrkosten werden vom Kunden getragen.
  • 4.4 Albentic Travel ist bemüht, im Falle von Punkt 4.3 dem Kunden bei der Anreiseorganisation bestmöglich zu helfen. Albentic Travel ist nicht verpflichtet, die Anreise und Abholung zu organisieren oder Kosten zu übernehmen.
  • 4.5 Bei Reisen mit Übernachtungen erhebt Albentic Travel bei Buchungen für eine Einzelperson einen Einzelzimmerzuschlag von (bis) zu 250EUR (Euro). Dieser muss nach der Buchung über eine Banküberweisung beglichen werden.

5. Änderung seitens Albentic Travel

  • 5.1 Trotz Einhaltung der Sorgfaltspflicht bei der Planung, kann es in Ausnahmefällen zu Preiserhöhungen kommen. Albentic Travel behält sich das Recht vor, signifikante Wechselkursschwankungen und unvorhersehbare Erhöhungen von Tourismusabgaben seitens staatlicher Institutionen dem Kunden zu belasten. Jene Änderungen sind dem Kunden schriftlich zu begründen.
  • 5.2 Albentic Travel behält sich das Recht vor, (kleine) Reiseablaufänderungen ohne vorherige Kommunikation vorzunehmen. Diese haben das alleinige Ziel, die Leistungserbringung gemäss Vertrag zu erbringen.
  • 5.3 Albentic Travel behält sich das Recht vor, Reisenden bei gesundheitlichen Beschwerden oder fehlender sicherheitsrelevanter Ausrüstung dem Kunden die Reise oder Reiseteile zu untersagen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung oder Leistungskompensation. Ersatzdienstleistungen wie Transfers und Ersatzprogramme in Folge dieser Änderung müssen finanziell selber aufgewendet werden.

6. Individuelle Angebotserstellung

  • 6.1 Albentic Travel bietet das Dienstleistungsangebot, individuelle Reisen für Gruppen (Reisegruppen, Familien, NGO, Firmen und Vereine) zu offerieren und durchzuführen. Anfragen sind bis zu einer schriftlichen Einigung beider Parteien (Kunde und Albentic Travel) nicht bindend.
  • 6.2 Albentic Travel kann Kosten für die Beratung und Reservation erheben, auch dann, wenn das Reisebüro nur als Vermittler auftritt.
  • 6.3 Albentic Travel behält sich das Recht vor, für individuell erstellte Reiseangebote, eine Bearbeitungspauschale von bis zu 150EUR zu erheben, sofern der Aufwand zur Offerierung den branchenüblichen Aufwand übersteigt. Dies ist hauptsächlich bei grossen Gruppen und langen Reisen der Fall. Die Ermessung erfolgt einseitig seitens Albentic Travel. Es besteht keine Informationspflicht über die Ermessungsgrundlage. Die Dienstleistung erfolgt nach Zahlungseingang und dem Kunden wird ein branchenübliches Nachbesserungsrecht eingeräumt.
  • 6.4 Kunden müssen über die Bearbeitungspauschale siehe Punkt 6.3 vor In-Anspruchnahme der Dienstleistung (Offerierung) informiert und angefragt werden. Es bedarf einer schriftlichen Zustimmung dieses Dienstleistungsangebot annehmen zu wollen.
  • 6.5 Individuelle Offerten sind, sofern nicht ausdrücklich kommuniziert, 7 Werktage ab dem Sendedatum rechtlich bindend. Dies unter dem Vorbehalt, dass in der Zwischenzeit keine Kapazitätslücken bei Partnerunternehmen entstanden sind.
  • 6.6 Es besteht kein generelles Recht auf eine Individuelle Offerte auf Anfrage.

7. Änderung von Reiseteilnehmern

  • 7.1 Änderungen von Reiseteilnehmern sind möglich und müssen zwingend schriftlich kommuniziert werden. Es entstehen Bearbeitungsgebühren siehe Punkt 7.2.
  • 7.2 Änderungen von Kundendaten sind kostenpflichtig. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 50EUR (Euro) pro Person und Reise erhoben.
  • 7.3 Änderungen der Reiseteilnehmerpersonalien haben keinen Einfluss auf das Leistungsangebot des gebuchten Reiseumfangs.

8. Annulierungen von Reisen und Aktivitäten

  • 8.1 Annullierungen sind schriftlich per E-Mail oder eingeschriebenem Brief an die Geschäftsadresse zu senden. Für die Bemessungsgrundlage der Stornierungskosten zählt das Sendedatum (Email) oder der Poststempel (Brief). Briefe müssen eingeschrieben an die Geschäftsadresse gesandt werden.
  • 8.2 Pro Annullierung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 100EUR (Euro) je Person und je Reise an.
  • 8.3 Bei Annullation der ganzen Reise gelten folgende Stornierungskosten:

90 bis 63 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
62 bis 33 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
32 bis 17 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
16 bis 9 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
8 bis 0 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises

Das Nichtantreten der Reise hat eine 100% Stornierungsgebühr zur Folge.

9. Abbruch der Reise durch den Kunden

  • 9.1 Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab, kann ihm der Preis nicht zurückerstattet werden. Nicht bezogene Leistungen werden nur dann zurückerstattet, sofern sie dem Reisebüro nicht belastet werden. Kosten der Rückreise und weiterführende Dienstleistungen und Kosten, welche nicht mit dem ursprünglich gebuchten Leistungsinhalt der Reise übereinstimmen gehen zu Lasten des Kunden.
  • 9.2 Albentic Travel empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

10. Reklamationen während der Reise

  • 10.1 Bei Beschwerden und Abweichungen vom Vertragsinhalt ist die Reiseleitung während der Reise unverzüglich zu informieren. Es besteht das Recht auf eine Leistungskompensation oder eine finanzielle Entschädigung in einem der mangelhaften Leistung entsprechendem Umfang.
  • 10.2 Der Kunde muss Albentic Travel einen geeigneten Zeitraum von zwei (2) bis drei (3) Wochen geben, um das Leistungsdefizit nachvollziehen und bemessen zu können.
  • 10.3 Um diesen Anspruch zu erwirken und zu vereinfachen und die Qualitätssicherung zu gewährleisten, sind alle Fehl- oder Minderleistungen, falls möglich zu dokumentieren. Dies kann durch Fotos, Bestätigungen der Reiseleiter und staatlichen Institutionen vor Ort sein.
  • 10.4 Schriftliche Beschwerden an die Geschäftsadresse haben eingeschrieben zu erfolgen.

11. Haftung

  • 11.1 Es besteht keine Haftung für Diebstahl und Verlust von Wertgegenständen und deren Missbrauch.
  • 11.2 Es besteht keine Haftung für Verspätungen oder Zeitplanänderungen, sofern diese nicht durch grobfahrlässige Planung entstanden sind. Dies gilt insbesondere bei Versäumnissen durch Reisende.
  • 11.3 Albentic Travel haftet von Gesetzeswegen für grobfahrlässige Fehlplanungen.
  • 11.4 Jegliche Haftungsansprüche entfallen, falls:
    – Reisende sich nicht an die Instruktionen der Reiseleitung halten.
    – Reisende sicherheitsrelevante Ausrüstung nicht gemäss Instruktionen verwenden und/ oder dessen Verlust nicht sofort melden und die Aktivität abbrechen.
    – Der Schaden durch fahrlässiges Verhalten entstanden ist.
  • 11.5 In keinem Fall haftet Albentic Travel für höhere Gewalt, Streiks, Unruhen, kriegerische oder terroristische Ereignisse oder behördliche Massnahmen aller Art. Die Haftung und Schadensersatzansprüche für eine entgangene Erholung sind ausgeschlossen.

12. Einreisebestimmungen und Reisedokumente

  • 12.1 Jeder Kunde ist selber verantwortlich für die Einhaltung der Einreisebestimmungen. Jegliche Haftung und Rückerstattung werden in diesem Fall ausgeschlossen. Es empfiehlt sich, vorzeitig die entsprechenden Einreisebestimmungen zu prüfen. Sollte sich ein Kunde wegen juristischer Komplikationen bei der Anreise verspäten, wird die Reise plangemäss gestartet. Reisende haben sich in diesem Fall sich der Gruppe nachträglich anzuschliessen. Die Mehrkosten für die eigene Anfahrt und den Anschluss an die Reisegruppe gehen zu Lasten des Kunden.
  • 12.2 Albentic Travel empfiehlt Reisenden bei Unklarheiten und Fragen vor Buchungsabschluss die jeweilige Landesvertretung zu kontaktieren.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen der Albentic Travel GmbH und Kunden ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist Schaffhausen, Schweiz.
23. Februar 2020, Neuhausen am Rheinfall, Schweiz.